Im Jugendhilfeausschuss und folgend im Haupt- und Finanzausschuss haben wir diesen Antrag eingereicht:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moritz,
das Land NRW hat am 06.01.2020 mitgeteilt, in der Kindertagesbetreuung in den „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ zu wechseln. Dies beinhaltet u. a., dass der Betreuungsumfang für alle Kinder ab dem 11.01. um 10 Stunden reduziert wird (15, 25 und 35 Stunden – statt 25, 35 und 45 Stunden). Darüberhinaus appellierte NRW-Familienminister Dr. Stamp an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, um die Corona-Infektionen einzudämmen. Diese Einschränkungen sollen mindestens bis zum 31.01.2021 bestehen bleiben.
Zeitgleich soll in den Schulen für alle Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht ausgesetzt werden, d. h. Schüler müssen zu Hause unterrichtet und betreut werden. Eine Betreuung soll nur in Form einer Notbetreuung für Schüler der Klassen 1 bis 6 angeboten werden, die zu Hause nicht betreut werden können.
Wir sind der Meinung, dass man den Eltern, die ohnehin finanziell stark belastet sind, nicht zumuten kann, Geld für eine Betreuung zu bezahlen, die im Wesentlichen nicht stattfinden darf.
Unser Ziel ist es, die Elternbeiträge sowie die OGS-Gebühren, für Januar 2021 komplett zu erstatten. Bei einem erforderlichen Fortbestand des eingeschränkten Pandemiebetriebes oder der gesamter Schließung der Betreuungseinrichtungen, dies auch im Folgemonat.
Die Gebührenerstattung sehen wir zudem als Baustein zur Eindämmung der Coronawelle, werden doch besonders die Eltern gefördert, denen es möglich ist, ihre Kinder zu Hause betreuen zu können.
Wir beantragen hiermit die Maßnahme und die Diskussion als Tagesordnungspunkt im kommenden Jugendhilfe- und in Folge im Haupt- und Finanzausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Marche