Beantragung eines TOP für die Sitzung des Rates am 22.05.2023
„Beauftragung eines zweiten Gutachtens zum Turnhalleneinsturz in Lipperode“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moritz,
das Ergebnis der unbekannten Ursache des Turnhalleneinsturzes in Lipperode zum Ende
des vergangenen Jahres ist nach wie vor unbefriedigend. Das Gutachten, das im UBMA
vorgestellt wurde, hatte lediglich die seit Jahrzehnten bewährten Holzbinder betrachtet und
zu keiner Schadensursache geführt. Unsere beantragte Akteneinsicht wurde am 27.02. gewährt.
Es waren hierbei keine der gesuchten Detailzeichnungen zum jüngsten Einbau des Eisenträgers und der
Verbindungselemente zwischen den Binderstützen auffindbar. Eine weitere von uns
gewünschte Zusendung von Zeichnungen und Fotos zu den o.g. Details erfolgte leider nicht.
Auf Angebot der Verwaltung erfolgte stattdessen am 29.03. ein Gespräch zwischen Herrn
Horstmann, Herrn Veenhoff von der Verwaltung, einem beauftragten Statiker und von der
politischen Seite Herrn Barkey, Herrn Cramer und meiner Person.
Auch in diesem Gespräch wurden unsere Fragen nicht umfassend beantwortet.
Detailzeichnungen zum Einbau oder Fotos zur Befestigung des Eisenträgers oder der
Konstruktion des Umfelds der Stützpfeiler wären laut Verwaltung nicht vorhanden.
Wir haben dazu wohl Ursachenvermutungen, möchten sie aber nicht in diesem Rahmen
voreilig veröffentlichen. Obwohl der Halleneinsturz zu keinem Personenschaden geführt hat, liegt die Ursachen-
ermittlung nach unserer Meinung trotzdem im öffentlichen Interesse und daher beantragen
wir ein zweites Gutachten.
Beauftragung eines weiteren Gutachtens zum Turnhalleneinsturz in Lipperode, unter
umfassender Aufarbeitung und Beachtung des zuletzt eingebauten Stahlträgers in
Verbindung mit den Aufnahmeelementen zwischen den Stützeisenträgern der
Holzbinder. Das zu beauftragende zugelassene Prüfstatikerbüro darf nicht in geschäftlicher
Verbindung mit der Stadt Lippstadt stehen. Die Budgetdeckung erfolgt aus den geplanten
Wiederaufbaumitteln der Turnhalle. Sollte es sich bei dem Einsturz um einen Planungs- oder Ausführungsfehler handeln,
so wird eine Deckung des Schadens durch die Betriebshaftpflichtversicherung des
Verursachers angestrebt.
Da es sich bei der Beauftragung des Prüfbüros um eine Vergabe handelt, wird hierzu ein
entsprechender Vorschlag von uns im nichtöffentlichen Teil erfolgen.