Grundsätzlich sind nach der Corona-Schutzverordnung im Augenblick Versammlungen untersagt. Mit Blick auf die im September anstehende Kommunalwahl ist von der Landesregierung in der aktuellen Fassung der Verordnung eine Ausnahme für zwingend vorgeschriebene Vorbereitungsversammlungen erteilt worden. Diese Möglichkeit muss die BG-Lippstadt nutzen und lädt ihre Mitglieder für Freitag, den 05.06.2020, zur Nominierungsversammlung ein. Dies ohne jegliches Rahmenprogramm wie Referentenvorträge o.ä. und unter strikter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften.
Die BG-Lippstadt will an dem Abend im Landhaus Günther in Hörste - mit viel Schutzabstand - die Wahl der Kandidaten für die Wahlbezirke und die Reserveliste durchführen.
gez. Hans-Dieter Marche
BG-Lippstadt e.V.